E-Rezept

Ab dem Jahr 2024 sind wir zur Ausstellung eines elektronischen Rezepts (E-Rezept) verpflichtet.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten künftig kein Rezept mehr in Papierform. Das Rezept wird stattdessen digital auf einen Server geladen. Die Patienten gehen anschließend mit ihrer Krankenkassenkarte in eine Apotheke, um ihr Medikament abzuholen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Rezeptes ist weiterhin, dass zuvor die Krankenversichertenkarte in der Praxis eingelesen wurde.

Wiederholungsrezepte können am Folgetag der Bearbeitung in der Apotheke eingelöst werden.

Unverändert in Papierform werden ausgestellt: Rezepte für Privatpatienten, Rezepte für Krankengymnastik sowie Betäubungsmittelrezepte.

AU-Bescheinigungen erhalten Sie weiterhin zusätzlich zur elektronischen Datenübermittlung auch in Papierform.